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   VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845   

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VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845 (https://dejure.org/2017,34880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2017 - 6 ZB 17.845 (https://dejure.org/2017,34880)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2017 - 6 ZB 17.845 (https://dejure.org/2017,34880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erschließungsbeitrag: Streit um im Bauprogramm vorgesehenen Gehweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 5a; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1
    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Anbaustraße; Funktionswandel; Endgültige Herstellung; Bauprogramm; Satzungsmäßiges; Herstellungsmerkmal; Beleuchtung; Entwässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    In einem solchen Fall, in dem eine nach dem Willen der Gemeinde endgültig fertiggestellte und ihre Aufgabe in vollem Umfang erfüllende Außenbereichs Straße zu einer Anbau Straße wird (Funktionswandel), ist ihr Zustand unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) erneut zu beurteilen (BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312; U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - BVerwGE 152, 111 Rn. 28).

    Diese Anforderungen ergeben sich regelmäßig nicht nur aus der Merkmalsregelung der einschlägigen Erschließungsbeitragssatzung und aus allgemeinen erschließungsrechtlichen Gesichtspunkten über die Eignung einer Verkehrsanlage, den anliegenden Grundstücken eine ausreichende wegemäßige Erschließung zu vermitteln, sondern mit Blick auf die Aufteilung der Fläche des Straßengrundstücks ausschlaggebend aus dem konkreten Bauprogramm (BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312).

    Es genügt, dass die Gemeinde das in einem formlosen, auf die konkrete Einzelanlage bezogenen Bauprogramm bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 31, 35 m.w.N.; BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312 ff.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    In einem solchen Fall, in dem eine nach dem Willen der Gemeinde endgültig fertiggestellte und ihre Aufgabe in vollem Umfang erfüllende Außenbereichs Straße zu einer Anbau Straße wird (Funktionswandel), ist ihr Zustand unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) erneut zu beurteilen (BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312; U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - BVerwGE 152, 111 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Es genügt, dass die Gemeinde das in einem formlosen, auf die konkrete Einzelanlage bezogenen Bauprogramm bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 31, 35 m.w.N.; BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312 ff.).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Hinsichtlich des Unterbaus hebt der Zulassungsantrag zwar zutreffend hervor, dass die satzungsmäßige Herstellungsregelung in § 8 Abs. 1 Nr. 1 EBS ("mit dem technisch notwendigen Unterbau") bei gesetzeskonformer Auslegung nicht in dem Sinn zu verstehen ist, dass es um die Beachtung technischer Regelwerke ginge; entscheidend kann allenfalls sein, dass irgendein künstlich hergestellter Unterbau unterhalb der Oberflächenbefestigung vorhanden ist (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    In einem solchen Fall, in dem eine nach dem Willen der Gemeinde endgültig fertiggestellte und ihre Aufgabe in vollem Umfang erfüllende Außenbereichs Straße zu einer Anbau Straße wird (Funktionswandel), ist ihr Zustand unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) erneut zu beurteilen (BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 13; vgl. auch BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308/312; U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - BVerwGE 152, 111 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Für die Beurteilung der erstmaligen endgültigen Herstellung kam es entgegen der Sichtweise des Klägers bezüglich der nichtflächenmäßigen Teileinrichtungen Straßenentwässerung und Beleuchtung entscheidungserheblich darauf an, ob diese durchgehend angelegt und - für den Zweck der Erschließung - funktionsfähig waren (zum Maßstab BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Ein solcher liegt jedoch nicht vor, wenn die gemeindlichen Organe fälschlich davon ausgegangen sind, Erschließungsbeitragsforderungen könnten gar nicht entstehen, weil "die B. Straße beitragsmäßig als "hergestellt" betrachtet" werden könne (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 12; B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 8; U.v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 6 ZB 14.888

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Heranfahrenkönnen; Grünstreifen (3

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
    Ein solcher liegt jedoch nicht vor, wenn die gemeindlichen Organe fälschlich davon ausgegangen sind, Erschließungsbeitragsforderungen könnten gar nicht entstehen, weil "die B. Straße beitragsmäßig als "hergestellt" betrachtet" werden könne (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 12; B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 8; U.v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige

  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 6 B 03.2332
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs von Beamten bei Zuvielarbeit

    Denn ein solcher Verzicht setzt voraus, dass sich der Beklagte bei Abgabe der Erklärung bewusst war, dass bereits Verjährung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1981 - 7 B 28.80 - juris Rn. 7 und Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 C 6.02 - juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 18. August 2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 14, jeweils m.w.N).
  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.2091

    Erfogloser Berufungszulassungantrag wegen Vorausleistungen auf

    Wird eine nach Maßgabe der für ausgebaute Feld- und Waldwege geltenden Vorschriften hergestellte Verkehrsanlage (allmählich) faktisch zu einer Anbaustraße, ist ihr Zustand vielmehr unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlich erstmaligen endgültigen Herstellung erneut zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris; BayVGH, BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Diese Anforderungen ergeben sich regelmäßig nicht nur aus der Merkmalsregelung der einschlägigen Erschließungsbeitragssatzung und aus allgemeinen erschließungsrechtlichen Gesichtspunkten über die Eignung einer Verkehrsanlage, den anliegenden Grundstücken eine ausreichende wegemäßige Erschließung zu vermitteln, sondern mit Blick auf die Aufteilung der Fläche des Straßengrundstücks ausschlaggebend aus dem konkreten Bauprogramm (BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306

    Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung im Sinn der Satzungsbestimmung nur dann auszugehen, wenn - unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke - eine funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Straßenentwässerung vorhanden ist (etwa BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.272

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer

    Bei dieser Beurteilung ist danach zu fragen, ob die Außenbereichsstraße im Zeitpunkt ihrer Umwandlung in eine Anbaustraße erstmalig endgültig hergestellt gewesen ist (BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.289

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer

    Bei dieser Beurteilung ist danach zu fragen, ob die Außenbereichs straße im Zeitpunkt ihrer Umwandlung in eine Anbaustraße erstmalig endgültig hergestellt gewesen ist (BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 138/16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer

    Eine Ausbaustraße ist erstmalig "endgültig hergestellt", wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses ergänzenden (formlosen) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, U. v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, BVerwGE 99, 308; OVG Münster, U. v. 12.02.1998 - 3 A 176/93 -, juris, Rdnr. 5; VGH München, B. v. 18.08.2017 - 6 ZB 17.845 -, juris, Rdnr. 9).
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